Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.03.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.03.2024
Sonstiges
16.01.2024
Sonstiges
30.08.2019
Eröffnungen
06.05.2019
Sicherungsmaßnahmen
03.09.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
25.07.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
06.12.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
09.10.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
13.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 25.01.2013 bis zum 31.12.2013
14.02.2013
Neueintragungen